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Über die Beihilfe-Ablöseversicherung können Mitglieder der GVV-Kommunalversicherung ihre finanziellen Aufwendungen für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an ihre Bediensteten absichern. GVV-Kommunal vermittelt diese Spezialversicherung an die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG.
Zwischen 50 und 80 % der Kosten im Krankheits-, Geburts- oder Todesfall hat der Dienstherr nach den Beihilfevorschriften zu tragen. Die Beihilfeablöseversicherung übernimmt diese Aufwendungen ganz oder teilweise und kann damit die Haushaltsrisiken und Schwankungen in der Budgetierung minimieren.
Die Beihilfe-Ablöseversicherung kann als Vollversicherung, das heißt mit 100-%iger Deckung aller Beihilfeaufwendungen vereinbart werden.
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