Was
bedeutet Haftpflicht-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für den
Fall, dass Sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung
privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch
genommen werden.
Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen sind im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) in den Vorschriften über unerlaubte Handlung (§§ 823-853)
enthalten; darüber hinaus gibt es zahlreiche Bestimmungen in Spezialgesetzen,
in denen für Ausnahmefälle eine Haftung ohne Verschulden - Gefährdungshaftung -
normiert ist.
Wozu
dient eine Haftpflicht-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen und
wirtschaftlichen Nachteilen, wenn Sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung
privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Welche
Aufgaben hat die Haftpflicht-Versicherung?
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung werden Sie einerseits von
berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt, anderseits werden
unbegründete Schadenersatzansprüche abgewehrt. Der Abwehrschutz erstreckt sich
auch auf das Kostenrisiko eines gegen Sie angestrengten Zivilverfahrens.
Welchen
Umfang hat der Haftpflicht-Versicherungsschutz?
Soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist, erstreckt sich
der Versicherungsschutz im Umfang der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts sowohl im hoheitlichen als auch im fiskalischen
Bereich auf Ihr gesamtes Tätigkeitsfeld.
Nicht versichert sind solche Ansprüche, bei denen es sich nicht um
gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt (z. B. Ansprüche aus Enteignung,
Entschädigungsansprüche, Ansprüche aus Vertragserfüllung, usw.). Außerdem ist
Vorsatz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wer ist
versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf Sie selbst als auch
auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht Ihrer verfassungsmäßig bestellten
Vertreter, der Mitglieder der Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse
sowie die persönliche gesetzliche
Haftpflicht der Beamten, Ehrenbeamten, Angestellten und Arbeiter
(Versicherte) aus ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten gegenüber.
Im gleichen Umfang ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der
Personen, die in Ihrem Auftrag und nach
Ihrer Weisung ehrenamtlich tätig werden (z. B. Aufsichtspersonen,
Hilfskräfte usw.) mitversichert.
In Zweifelsfällen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Welche
Risiken sind versichert?
Soweit nichts Anderes
vereinbart wurde, sind alle gesetzlichen Haftpflichtrisiken privatrechtlichen
Inhalts, die sich aus Ihrem Tätigkeitsfeld ergeben versichert.
Mit wenigen Ausnahmen gewähren
wir Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in
unbegrenzter Höhe.