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Aufgabe der Allgemeinen Haftpflichtversicherung In einer Vielzahl von Gesetzen hat der Gesetzgeber Schadenersatzpflichten festgelegt, wenn jemand durch einen anderen einen Schaden erleidet. Da der Schadenersatz in den meisten Fällen der Höhe nach nicht begrenzt ist, besteht die Gefahr, dass die Schadenersatzforderung die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Schädigers übersteigt. Vor diesen Folgen schützt die Allgemeine Haftpflichtversicherung. Sie gewährt Deckungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich, sofern nichts anderes vereinbart wird, auf Ihre gesamte Geschäftstätigkeit der Versicherungsnehmer.
Leistungen der Haftpflichtversicherung Die Allgemeine Haftpflichtversicherung
- erfüllt berechtigte Schadenersatzansprüche
- wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
- trägt die im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen entstehenden Gutachter-, Rechtsanwalts- und Prozesskosten
- berät in Fragen der Schadenverhütung.
Deckungssummen Die Besonderheit der Allgemeinen Haftpflichtversicherung der GVV-Kommunalversicherung ist die unbegrenzte Deckung für
- Personenschäden (Tod, Verletzung, Gesundheitsschaden von Menschen)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
- Vermögensschäden (Vermögenseinbuße ohne Vorliegen eines Sach- oder Personenschadens, Abhandenkommen von Sachen)
Lediglich in einigen Risikobereichen gelten begrenzte Deckungssummen. Versicherter Personenkreis Neben dem Mitglied/Versicherungsnehmer selbst sind mitversichert alle
- Arbeiter, Angestellten, Beamten, Auszubildenden, Praktikanten
- Bürgermeister, Landräte, Ratsmitglieder, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder
- alle sonstigen Personen, die z.B. ehrenamtlich für Sie Versicherungsnehmer tätig werden.
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