Suche
Servicetelefon
Telefon 0221.48930
Mo. - Fr. 7:30 - 18:00
E-Mail
Kontakt
Newsletter
Anmelden
Abmelden
Schnellnavigation

Allgemeine Haftpflichtversicherung

GVV-Kommunal > Produkte A-Z > Haftpflicht
Produktinfos
Was bedeutet Haftpflicht-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Vorschriften über unerlaubte Handlung (§§ 823-853) enthalten; darüber hinaus gibt es zahlreiche Bestimmungen in Spezialgesetzen, in denen für Ausnahmefälle eine Haftung ohne Verschulden - Gefährdungshaftung - normiert ist.

Wozu dient eine Haftpflicht-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen, wenn Sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Welche Aufgaben hat die Haftpflicht-Versicherung?
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung werden Sie einerseits von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt, anderseits werden unbegründete Schadenersatzansprüche abgewehrt. Der Abwehrschutz erstreckt sich auch auf das Kostenrisiko eines gegen Sie angestrengten Zivilverfahrens.

Welchen Umfang hat der Haftpflicht-Versicherungsschutz?
Soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist, erstreckt sich der Versicherungsschutz im Umfang der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts sowohl im hoheitlichen als auch im fiskalischen Bereich auf Ihr gesamtes Tätigkeitsfeld.

Nicht versichert sind solche Ansprüche, bei denen es sich nicht um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt (z. B. Ansprüche aus Enteignung, Entschädigungsansprüche, Ansprüche aus Vertragserfüllung, usw.). Außerdem ist Vorsatz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf Sie selbst als auch auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht Ihrer verfassungsmäßig bestellten Vertreter, der Mitglieder der Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Beamten, Ehrenbeamten, Angestellten und Arbeiter (Versicherte) aus ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten gegenüber.

Im gleichen Umfang ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Personen, die in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung ehrenamtlich tätig werden (z. B. Aufsichtspersonen, Hilfskräfte usw.) mitversichert.

In Zweifelsfällen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Welche Risiken sind versichert?
Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, sind alle gesetzlichen Haftpflichtrisiken privatrechtlichen Inhalts, die sich aus Ihrem Tätigkeitsfeld ergeben versichert.

Mit wenigen Ausnahmen gewähren wir Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe.

Seitenanfang
ZurückDruckenWeiterempfehlen