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Die GVV-Kommunalversicherung bietet preiswerten Versicherungsschutz gegen die Gefahren, die mit dem Betrieb und Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verbunden sind.
Anders als am Markt üblich, unterscheiden wir nicht zwischen Schadenfreiheits- und Regionalklassen, sondern gewähren zu einem einheitlichen Beitrag umfassenden, den Bedürfnissen unserer Mitglieder entsprechenden Versicherungsschutz. Im Schadenfall gibt es deshalb keine Rückstufung des Vertrages.
Die Kfz-Versicherungen untergliedern sich in:
Kfz-Haftpflichtdeckungsschutz Die Kfz-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab, die Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie oder mitversicherte Personen geltend machen.
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, die dazu führen, dass
- Personen verletzt oder getötet werden
- Sachen beschädigt, zerstört werden oder abhanden kommen
- Vermögensschäden entstehen, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Versicherungsschutz besteht in unbegrenzter Höhe.
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind folgende Personen
versichert:
- der Halter des Fahrzeugs
- der Eigentümer des Fahrzeugs
- der Fahrer des Fahrzeugs
- der Beifahrer, der im Rahmen
seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten
Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- oder Hilfsarbeiten nicht
nur gelegentlich begleitet
- Ihr Arbeitgeber oder
öffentlicher Dienstherr, wenn das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung
für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Kaskoversicherung Durch eine Kaskoversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Nachteilen, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigen Teile (Fahrzeugteile) drohen.
Die Kaskoversicherung kann wahlweise als Teilkasko- oder als Vollkasko-versicherung abgeschlossen werden.
In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen und Raub
- Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen,
Gummimanschetten und Dämmmatten
- Bruchschäden an der Verglasung
- Entwendung der
Fahrzeugschlüssel
Die Teilkaskoversicherung kann ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von 150,-- EUR abgeschlossen werden.
Die Vollkaskoversicherung, die automatisch eine Teilkaskoversicherung beinhaltet (nach Wunsch mit oder ohne Selbstbeteiligung), bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für
- Unfallschäden
- Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert bzw. unter bestimmten Voraussetzungen der Neuwert erstattet.
Die Vollkaskoversicherung kann ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden oder wahlweise mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,-- EUR, 300,-- EUR oder 500,-- EUR.
Kfz-Unfallversicherung Die Kfz-Unfallversicherung stellt eine finanzielle Absicherung von berechtigten Insassen dar und bietet – verschuldensunabhängig - Versicherungsschutz für Unfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, Abstellen sowie Be- und Entladen von Fahrzeugen stehen. Auch Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Wir können folgende Leistungen für die Kfz-Unfallversicherung anbieten:
- Invaliditätskapital
- Todesfallkapital
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Tagegeld
Die Kfz-Unfallversicherung kann abgeschlossen werden
- nach dem Pauschalsystem
- nach dem Platzsystem
- als Berufsfahrerversicherung
- als namentliche Versicherung
Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen auf Anfrage gerne.
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