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Mit einer Personalgarantieversicherung (Eigenschadenversicherung) können Sie sich als Mitglied der GVV-Kommunalversicherung gegen Vermögensschäden schützen, die Ihnen unmittelbar durch fahrlässige oder vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen der für Sie handelnden Personen zugefügt werden.
Die Personalgarantieversicherung ist – angesichts der immer vielschichtiger gewordenen Aufgaben – für jede Sparkasse neben der Haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil einer wirksamen Risikovorsorge gegen die Folgen personeller Fehlleistungen.
Der Versicherungsschutz der Personalgarantieversicherung bezieht sich umfassend auf Ihren gesamten Tätigkeitsbereich und bietet Schutz gegen Vermögensschäden, die Sie als versichertes Institut unmittelbar selbst erleiden.
Die Personalgarantieversicherung schützt mittelbar auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn GVV Kommunal verzichtet selbst nach Abwicklung eines grob fahrlässig verursachten Eigenschadens darauf, Rückgriffsansprüche geltend zu machen. Nur bei vorsätzlichen Treubruchhandlungen dürfen wir von einem Regress nicht absehen.
Versichert sind ohne besondere Vereinbarung alle so genannten „Vertrauenspersonen“; das sind zum einen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Mitglieder der Sparkassenorgane wie Verwaltungsrat, Kreditausschuss und Vorstand.
Die Personalgarantieversicherung umfasst folgende Deckungsbereiche:
- Vermögensschäden, die Ihnen durch strafrechtlich nicht relevante Dienstpflichtverletzungen der Vertrauenspersonen selbst und unmittelbar zugefügt werden;
- Schäden, die Ihnen durch vorsätzliche Treubruchhandlungen sowie Computermissbrauch der Vertrauenspersonen zugefügt werden
Sie sollten die Personalgarantieversicherung als Pauschalvollversicherung - für alle Vertrauenspersonen und Deckungsbereiche - abschließen. Die Risiken aus strafrechtlich nicht relevanten Dienstpflichtverletzungen können Sie auch mit einer Pauschalteilversicherung absichern.
Im Rahmen der individuellen Gestaltung Ihres Deckungsschutzes können Sie die Deckungssummen frei wählen. Es steht Ihnen sowohl bei einer Pauschalvoll- als auch bei einer Pauschalteilversicherung eine Deckungssumme bis zu 500.000,-- EUR für jeden Versicherungsfall zur Verfügung.
Durch diverse Zusatzdeckungen (z.B. Zusatzversicherung für die Organe, zusätzliche Teilversicherung für vorsätzliche Treubruchhandlungen und das Risiko der Computermissbrauchschäden) können Sie Ihren Versicherungsschutz mit günstigen Beitragssätzen Ihren Bedürfnissen anpassen und die Deckungssummen erhöhen.
Auch bei einer Kombination der Pauschalvollversicherung mit einer Zusatzdeckung für die Organe ist eine Gesamtdeckungssumme bis zu 500.000,-- EUR möglich. Für die Erweiterung des Deckungsumfangs durch eine Teilversicherung für vorsätzliche Treubruchhandlungen können Deckungssummen von insgesamt maximal 1,5 Mio. EUR ausgewählt werden.
Als Entschädigungsleistung stehen Ihnen 80% des ermittelten Schadens, höchstens aber 80% der vereinbarten Deckungssumme zur Verfügung. 20% des Schadens sind als Selbstbehalt zu tragen; höhere Selbstbehalte in unterschiedlicher Form (Integralfranchise, Abzugsfranchise) können Sie gegen Beitragsnachlass vereinbaren. Für Schäden durch vorsätzliche Treubruchhandlungen kann jeglicher Selbstbehalt ausgeschlossen werden.
Bedingungsgemäß stellen 240% der Pauschalversicherungssumme die Höchstleistung für die im Laufe einer Versicherungsperiode eintretenden Versicherungsfälle dar. Vereinbarte Zusatzdeckungen können in jeder Versicherungsperiode einmal genutzt werden.
Der Deckungsschutz steht Ihnen für einen Deckungszeitraum von bis zu fünf Jahren – vom Zeitpunkt der Schadenverursachung, dem Eintritt des Versicherungsfalles, bis zum Ende des vierten Folgejahres – zur Verfügung. In diesem Zeitraum müssen Sie den Versicherungsfall anmelden.
Grundlage der Tarifberechnung für den gewünschten Versicherungsschutz ist die Bilanzsumme.
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