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GVV-Kommunal betreibt die Rechtsschutzversicherung nicht selbst, sondern vermittelt einen bedarfsgerechten und preiswerten Versicherungsschutz über die ÖRAG Rechtsschutz Versicherungs-AG.
Im Schadenfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihrer Rechtsberatung und das Kostenrisiko zur Verfolgung Ihrer berechtigten Ansprüche durch die Instanzen.
Sinn der Rechtsschutzversicherung ist es, das Prozesskostenrisiko abzusichern. Mit der Rechtsschutzversicherung können Sie den Ausgang des Ermittlungsverfahrens selbst mitbestimmen.
Es werden folgende Versicherungsarten angeboten:
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Kommunen, Landkreise und Zweckverbände Versichert sind Risiken, bei denen den Versicherten ein Strafverfahren droht. Der Versicherungsschutz umfasst die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Beistandsleistung von Zeugen und Sachverständigengutachten
Einzel-Straf-Rechtsschutz für kommunale Bedienstete Spezial-Straf-Rechtsschutz für konkrete Einzelpersonen
Verkehrs-Rechtsschutz für den Fuhrpark
- Verfolgung von Ersatzansprüchen gegenüber einem Schädiger
- Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen, z.B. Kauf oder Leasing
- Verfahren vor Verwaltungsgerichten in Fragen der Fahrerlaubnis
- Verteidigung bei Ermittlungs- und Strafverfahren
Fahrzeug-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge
Kommunal-Rechtsschutz (speziell für Gemeinden bis 40.000 Einwohner)
- Strafrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz aus schuldrechtlichen Verträgen
- Arbeitsrechtsschutz
- Finanz- und Sozialrechtsschutz
- Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Verwaltungsrechtsschutz
- und Anderes
Firmen-Rechtsschutz Für kommunale Betriebe
Beim Kommunal- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz sind auch die gesetzlichen Vertreter der Organe, die Bediensteten und ehrenamtlich tätigen Personen bei amtlicher oder dienstlicher Tätigkeit versichert.
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