| |
|
|
|
|
|
Einbruchdiebstahlversicherung Ein Einbruchdiebstahl liegt u. a. vor, wenn der Dieb:
- in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen
- aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte
- in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und Mittel (siehe die ersten beiden Punkte bei Definition Raub) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten
- in einem Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt oder dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb des Versicherungsortes durch Raub an sich genommen hatte
- in einem Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er – auch außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte
Raubversicherung Ein Raub liegt u. a. vor wenn:
- gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Arbeitnehmer Gewalt angewendet wird um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten
- der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll
- dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Entwicklung von Eigentumsdelikten
Die Zahl der Eigentumsdelikte ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Doch nicht nur die Anzahl der zu regulierenden Schadenereignisse, sondern auch der durchschnittliche Aufwand je Schaden hat sich vervielfacht.
Der Grund hierfür ist in der ständigen Verbesserung der Betriebsausstattung mit verfeinerter hochwertiger Technologie und den heute verwendeten Materialien begründet, die kaum noch Reparaturmöglichkeiten an Kunststoff oder Aluminiumfenstern und Türen zulassen. Hier ist gemeinsames Handeln zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer angezeigt.
Die automatische Einbeziehung des Vandalismus-Risikos nach Einbruchdiebstahl birgt eine Abrundung des Versicherungsschutzes.
| | |
|
|
| |
|
|
|