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Wir bieten in der Glasversicherung folgende Versicherungsformen an:
1. Gebäude-Glas-Pauschal-Versicherung
- nach Gebäude-Neubauwert zur Zeit der Antragsstellung in EUR (Beitragsanpassung aufgrund des Teuerungszuschlages)
- nach Gebäude-Versicherungssumme, Wert 1914 in Mark (analog dem Gebäudevertrag nach VGB, Beitragsanpassung nach der Beitragsrichtzahl)
2. Versicherung nach Versicherungssumme
- (Wiederherstellungskosten
- ohne Rabatte - zur Zeit der Antragsstellung)häufig genutzt für
künstlerische Verglasungen (Beitragsanpassung aufgrund des
Teuerungszuschlages)
3. Versicherung nach qm Größe der Scheibe
- Üblicherweise genutzt für Scheiben über 6 qm Größe (Beitragsanpassung aufgrund des Teuerungszuschlages)
Die
Glasversicherung deckt das Bruchrisiko an fertig eingesetzten Scheiben
der Innen- und Außenverglasungen. Versichert werden können auch
Anstrich, Malereien, Schriften und sonstige Verzierungen sowie
Glasbuchstaben. Der Aufbau von Gerüsten zur Ersatzausführung, das
Beseitigen und Wiederanbringen von Gegenständen, die das Einsetzen der
Scheiben behindern, gelten ebenso mitversichert, wie die Kosten für
eine erforderliche Notverglasung.
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