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Gerät ein Schlüssel der Schließanlage in Verlust, kann dies erhebliche Aufwendungen nach sich ziehen. Im kommunalen Bereich ist es häufig mit dem Austausch einzelner Schließbereiche nicht getan. Geht
nämlich ein Generalschlüssel verloren, bleibt oft zur Wiederherstellung
der Sicherheit nur der Austausch der gesamten Schließanlage. Die
hierfür anfallenden Kosten werden durch die
Schlüsselverlustversicherung gedeckt. Versichert sind im Einzelnen
folgende Kosten:
- die Beschaffung von Ersatzschlüsseln
- den teilweisen oder vollständigen Austausch der Schließanlage, soweit
der Austausch aus sicherheitstechnischen Gründen unumgänglich ist und
der abhanden gekommene Schlüssel innerhalb von 72 Stunden nicht wieder
zur Verfügung steht
- eine ersatzweise Sicherungsmaßnahme (z.
B. Bewachung), soweit diese aus sicherheitstechnischen Gründen bis zur
Inbetriebnahme der ausgetauschten Schließanlage unumgänglich ist
Die
Versicherungssumme setzt sich aus den Gesamtkosten der Schließanlage
einschließlich des Einbaus und inklusive aller Schlüssel zusammen.
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