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Die Waldbrandversicherung deckt die mit einem Waldbrand verbundenen
Kosten des entgangenen Holzzuwachses sowie der durch Waldgesetz
vorgeschriebenen Wiederaufforstung. Entschädigung leisten wir
für solche Schäden an Ihren Wald- und Holzbeständen, die durch Brand,
Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall oder Absturz eines bemannten
Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen. Die
GVV-Kommunalversicherung gleicht auch Schäden und Kosten durch
Löscharbeiten, Gegenfeuer, Niederreißen oder notwendiges Ausgraben aus.
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