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Soweit Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, kann
Versicherungsschutz im Rahmen einer Verbundenen Gebäudeversicherung
Deckungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm in
einem Versicherungsvertrag beantragt werden. Vorteil dieser Versicherungsform ist die kontinuierliche Anpassung der Versicherungssumme an das sich ändernde Preisgefüge. Darüber hinaus ist eine Unterversicherung – sind die Voraussetzungen des Vertrages erfüllt – ausgeschlossen. Eine Haftung des Versicherers erfolgt bis zur Höhe des tatsächlichen Versicherungswertes.
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