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Die Schüler-Unfallversicherung ist eine zusätzliche, sinnvolle Ergänzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Des Weiteren schützt sie Personen, die keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießen, vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Unsere Leistungen im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung sind unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Voraussetzung für eine Leistung ist das Vorliegen eines Unfallereignisses, d.h., ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.
Folgende Eventualitäten/Risiken sind versicherbar:
- Bestattungskosten
- Bergungs- und Überführungskosten im Todesfall
- Invaliditätsentschädigung
- Heilkosten
Versichert werden können folgende Personengruppen/Veranstaltungen:
- Schüler allgemein bildender Schulen
- Kinder in Kindergärten, -horten, Krippen und Krabbelstuben
- Berufsschüler
- Hörer und Dozenten von Volkshoch- und Musikschulen
- Teilnehmer von Stadtranderholungen, Ferienfreizeiten, etc.
- Schulfahrten und Fahrten der Volkshochschule
- Erwachsene als Schülerlotsen und Betreuer
Versicherungsschutz besteht während der Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht, angeordneten schulischen Veranstaltungen, Kursen sowie für das jeweilige Wegerisiko.
Die Versicherungssummen können aus vorgegebenen Summenkombinationen gewählt werden.
Da Sachschäden in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sind, bietet GVV-Kommunal insoweit ergänzenden Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Beschädigungen von mitgebrachten Gegenständen über eine Schüler-Garderoben-, Fahrrad- und Mofaversicherung an.
Versichert werden können:
- Kleidungsstücke, Schultaschen
- Fahrräder
- Mofas (Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)
Keinen Versicherungsschutz können wir für Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel sowie Scheck- und Kreditkarten, Ausweise und Schlüssel bieten.
Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Teilnahme am Schulunterricht.
Bedingungsgemäß werden die Reparaturkosten bzw. der Zeitwert bis zur Höhe folgender Höchstgrenzen erstattet:
- bei Garderobeschäden 180,-- EUR
- bei Fahrradschäden 300,-- EUR
- bei Mofas 600,-- EUR.
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