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Die allgemeine Unfallversicherung stellt eine wirtschaftliche Vorsorge für den Fall dar, dass die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauernd beeinträchtigt wird oder den Tod erleidet. Sie ist somit eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zur bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz kann individuell und bedarfsgerecht unter folgenden Leistungen gewählt werden:
- Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld
- Übergangsentschädigung
- Invaliditätsleistung
- Todesfallleistung
Die Versicherungssummen können entsprechend den bestehenden Bedürfnissen selbst bestimmt werden. Die Versicherungsleistung ist von Ansprüchen gegen Dritte unabhängig.
Voraussetzung für eine Erstattung ist das Vorliegen eines Unfallereignisses, d.h., ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.
Versicherbar sind z.B.:
- Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
- Mitglieder von Betriebssportgemeinschaften
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Mitarbeiter/innen, für die Sie eine Gruppen-Unfallversicherung vereinbart haben
- Teilnehmer an Maßnahmen des Jugendamtes
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