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Vermögenseigenschadenversicherung

GVV-Kommunal > Produkte A-Z > Vermögenseigenschaden
Produktinfos
Die Vermögenseigenschadenversicherung für Kommunen und kommunale Gesellschaften ist neben der Haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Risikovorsorge.

Während die Haftpflichtversicherung Sie vor der Inanspruchnahme geschädigter Dritter schützt, bietet die Eigenschadenversicherung Schutz gegen Vermögensschäden, die der Kommune oder kommunalen Gesellschaft unmittelbar selbst durch deren Vertrauenspersonen entstehen.

Täglich werden in allen Abteilungen und Bereichen einer Verwaltung oder eines Unternehmens vermögensrelevante Entscheidungen oder Dispositionen getroffen. Dabei lässt es sich in der Praxis nie ausschließen, dass auch Fehler unterlaufen. Diese können zu – unterschiedlich hohen – Vermögenseinbußen zu Lasten Ihres Hauses führen. Nur beispielhaft seien einige typische Risiken genannt: Verjährung von Mietforderungen, unnötige Baukosten aufgrund von Planungsfehlern, entgangene Zuschüsse, Fehlüberweisungen, Gehaltsüberzahlungen oder Fehlbestellungen von Material.

Versichert sind Vermögensschäden, die fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für die Regulierung fahrlässig verursachter Schäden ist es unerheblich, ob auch die Voraussetzungen für eine persönliche Haftung – also grobe Fahrlässigkeit – dem Dienstherrn gegenüber vorliegen. Deckung besteht auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Der / die fehlhandelnde Mitarbeiter/in muss auch nicht befürchten, im Anschluss an eine Entschädigungsleistung in Regress genommen zu werden. Die Versicherungsbedingungen sehen einen ausdrücklichen Regressverzicht vor. Lediglich bei vorsätzlichem Verhalten – typischerweise in strafrechtlich relevanten Fällen wie Unterschlagung oder Untreue – gilt der Regressverzicht verständlicherweise nicht.

Versichert sind alle so genannten "Vertrauenspersonen". Einbezogen sind zum einen alle in einem Dienstverhältnis zu Ihnen stehenden Personen, zum anderen auch die Mitglieder der Vertretungskörperschaft und ihrer Ausschüsse sowie die Mitglieder der Organe. Mithin sind auch Ratsmitglieder, Bürgermeister, Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder ohne Zusatzvereinbarung versichert.

Auf der Grundlage der folgenden Deckungsbereiche können Sie Ihren Versicherungsschutz gestalten:
  • Deckungsbereich F – Schäden aus fahrlässigen Dienstpflichtverletzungen
  • Deckungsbereich V + O – Schäden aus vorsätzlichen Dienstpflichtverletzungen und aus unverschuldet erlittenen Schäden
Als so genannte Vollversicherung können Sie die Deckungsbereiche F und V+O gemeinsam oder als so genannte Teilversicherung nur den Deckungsbereich F in Deckung geben.

Für fahrlässig verursachte Schäden bieten wir Deckungssummen bis zur Höhe von 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall an.
Für vorsätzlich verursachte Schäden können Sie eine Deckungssumme bis zur Gesamthöhe von 1,5 Mio. EUR wählen.

Sie haben ferner die Möglichkeit, durch Zusatzvereinbarung die besonderen Risiken des Computermissbrauchs einzuschließen. Auch hier steht Ihnen eine maximale Deckungssumme bis zu insgesamt 1,5 Mio. EUR zur Verfügung steht.

In jedem Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von grundsätzlich 10% des eingetretenen Schadens, mindestens 25 EUR, höchstens 1.000 EUR, zu tragen. Höhere Selbstbehalte können Sie – natürlich gegen Beitragsnachlass – individuell vereinbaren.

Als Deckungszeitraum stehen Ihnen wahlweise 4 Jahre, 6 Jahre oder 10 Jahre zur Verfügung. Versichert sind alle Schäden, die innerhalb der vereinbarten Zeit vor Zugang der Schadenmeldung verursacht wurden.

Die Vorteile einer Vermögenseigenschadenversicherung bei GVV-Kommunal lassen sich abschließend in kurzer Form wie folgt beschreiben:
  • Schutz Ihres Haushalts vor überraschenden Einbußen,
  • friedensstiftende Wirkung durch Regressverzicht gegenüber Ihren Vertrauenspersonen,
  • fachkompetente Bewertung und Schadenabwicklung durch juristisch ausgebildete und praxiserfahrene Sachbearbeiter/innen,
  • risikoadäquate Tarifierung.
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