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Im Dezember 2004 ist die von der FLL veröffentlichte
Baumkontrollrichtlinie erschienen (vgl. hierzu ausführlich Braun,
Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Die neue FLL-Richtlinie zur
Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen -
Baum-kontrollrichtlinie, BADK-Information 4/2004, 170). Seitens der
BADK existiert bislang eine Musterdienstanweisung zur Baumüberprüfung,
die noch auf den gängigen Vorgaben der Rechtsprechung vor Erscheinen
der FLL- Baumkontrollrichtlinie basiert (BADK-Information, Sonderheft
"Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung" vom
Dezember 2003, 67). Aufgrund der großen Nachfrage in der Praxis hat die
BADK zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Stadtbäume
der GALK (Ständige Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag)
sowie unter Mitwirkung eines Mitarbeiters der GVV-Kommunalversicherung
eine neue Musterdienstanweisung zur Baumkontrolle erarbeitet, die auf
der FLL-Baumkontrollrichtlinie basiert und die im Juni 2006 erschienen
ist. Die Musterdienstanweisung wird nebst einleitenden
Erläuterungen voraussichtlich in Heft 3/2006 der BADK-Information, das
im September 2006 erscheint, abgedruckt werden.
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