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Aufgrund neuerer Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie aus
kommunalpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen hat der Städte-
und Gemeindebund NRW das seit fast zwei Jahrzehnten unveränderte Muster
einer Straßenreinigungssatzung in Zusammenarbeit mit Vertretern seiner
Mitgliedskommunen und der GVV-Kommunalversicherung überarbeitet und
aktualisiert. Die Mustersatzung ist zudem mit dem Innenministerium des
Landes NRW abgestimmt. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat seine
Mitgliedskommunen hierüber bereits mit Schnellbrief Nr. 77/2006 vom
24.05.2006 informiert (abgedruckt in: StGB NRW-Mitteilungen 7/2006, S.
208f. nebst Pressemitteilung "Bürgerfreundliche Regeln zur
Straßenreinigung") sowie die Mustersatzung nebst Erläuterungen und
Merkblatt in seiner Mitgliedszeitschrift Städte- und Gemeinderat 7-8/
2006, 30 abgedruckt. Zudem findet sich die Mustersatzung nebst
Erläuterungen und Merkblatt auch im Internetangebot des StGB NRW.
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