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Am 21. Juni 2006 stimmten die Mitglieder der GVV-Kommunalversicherung einstimmig für die Änderung der §§ 21 bis 23 der Satzung. Vergleichbar
den Anforderungen von Basel II für die Kreditwirtschaft werden zur Zeit
auf europäischer Ebene unter dem Arbeitstitel "Solvency II"
Anforderungen und Bedingungen für eine ausreichende
Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen erarbeitet. Dabei
sehen diese Anforderungen vor, dass zukünftig Versicherungsunternehmen
nach Einführung von Solvency II nur noch Risiken zeichnen dürfen, wenn
diese mit ausreichendem Eigenkapital hinterlegt sind. Über
sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene entwickelte
Standardmodelle zur Eigenkapitalausstattung von
Versicherungsunternehmen ist erkennbar, dass zukünftig deutlich
schärfere und höhere Eigenkapitalanforderungen an die Unternehmen
gestellt werden und daher frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden müssen,
dass auch weiterhin der erforderliche Versicherungsschutz ohne
Einschränkung zur Verfügung gestellt werden kann. Die nun von der
Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung dient diesem Ziel. Um
für die Zukunft ausreichendes Eigenkapital aufbauen zu können und
unseren Mitgliedern den umfassenden und auf den kommunalen Bedarf
abgestellten Versicherungsschutz weiterhin uneingeschränkt zur
Verfügung stellen zu können, soll der Aufbau des Eigenkapitals nicht
nur wie bisher aus dem nicht-versicherungstechnischen Ergebnis - d.h.
im wesentlichen aus dem Kapitalanlageergebnis – möglich sein, sondern
es müssen durch Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss auch Mittel aus
dem versicherungstechnischen Ergebnis in den Reservefonds eingestellt
werden können. Dies war bisher nicht möglich. Damit können
zukünftig Mittel, die bisher für eine Beitragsrückerstattung vorzusehen
waren, bei Bedarf in Teilen oder aber auch vollständig dem Reservefonds
des Unternehmens zugeführt werden. Hierdurch wird eine notwendige
Eigenkapitalstärkung ermöglicht und damit unter Solvency II auch eine
zusätzliche Sicherheit für die dauerhafte Leistungsfähigkeit des
Unternehmens gegeben.
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