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Satzungsänderungen bei GVV-Kommunal

Am 21. Juni 2006 stimmten die Mitglieder der GVV-Kommunalversicherung einstimmig für die Änderung der §§ 21 bis 23 der Satzung.

Vergleichbar den Anforderungen von Basel II für die Kreditwirtschaft werden zur Zeit auf europäischer Ebene unter dem Arbeitstitel "Solvency II" Anforderungen und Bedingungen für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen erarbeitet. Dabei sehen diese Anforderungen vor, dass zukünftig Versicherungsunternehmen nach Einführung von Solvency II nur noch Risiken zeichnen dürfen, wenn diese mit ausreichendem Eigenkapital hinterlegt sind.

Über sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene entwickelte Standardmodelle zur Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen ist erkennbar, dass zukünftig deutlich schärfere und höhere Eigenkapitalanforderungen an die Unternehmen gestellt werden und daher frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden müssen, dass auch weiterhin der erforderliche Versicherungsschutz ohne Einschränkung zur Verfügung gestellt werden kann. Die nun von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung dient diesem Ziel.

Um für die Zukunft ausreichendes Eigenkapital aufbauen zu können und unseren Mitgliedern den umfassenden und auf den kommunalen Bedarf abgestellten Versicherungsschutz weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stellen zu können, soll der Aufbau des Eigenkapitals nicht nur wie bisher aus dem nicht-versicherungstechnischen Ergebnis - d.h. im wesentlichen aus dem Kapitalanlageergebnis – möglich sein, sondern es müssen durch Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss auch Mittel aus dem versicherungstechnischen Ergebnis in den Reservefonds eingestellt werden können. Dies war bisher nicht möglich.

Damit können zukünftig Mittel, die bisher für eine Beitragsrückerstattung vorzusehen waren, bei Bedarf in Teilen oder aber auch vollständig dem Reservefonds des Unternehmens zugeführt werden. Hierdurch wird eine notwendige Eigenkapitalstärkung ermöglicht und damit unter Solvency II auch eine zusätzliche Sicherheit für die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Unternehmens gegeben.
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