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Belassen der Kfz-Papiere im Fahrzeug

Unsere Mitglieder fragen regelmäßig an, ob das Zurücklassen der Fahrzeugpapiere im abgestellten Fahrzeug zulässig ist. Es wird oft die Meinung vertreten, dass es den Mitarbeitern nicht zumutbar bzw. praktikabel sei, die Fahrzeugpapiere immer mitzuführen. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass eine Vielzahl der Fahrzeuge im Wechsel von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt wird.

Das OLG Celle hat in einem Urteil vom 09.08.2007 (8 U 62/07) ausgeführt, dass das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung darstellt, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat.

Das Oberlandesgericht stellt hierbei entscheidend auf den Punkt ab, dass gewisse normalerweise zu erwartende Sicherheitsstandards in erheblichem Maße herabgesetzt werden. Einem Dieb ist es wesentlich leichter, das Fahrzeug außer Landes zu bringen und in Polizeikontrollen unauffällig zu bleiben.

Auch wir können uns mit einer generellen Aufbewahrung von Fahrzeugpapieren im Fahrzeug nicht einverstanden erklären. Dass hiermit gewisse Belastungen und Umstände verbunden sind, ist uns klar. Dies kann aber nicht dazu führen, dass Sicherheitsstandards nicht beachtet werden. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch vortragen, es sei zu lästig, das Fahrzeug mit angezogener Handbremse und eingerastetem Lenkradschloss abzustellen.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Fahrzeugschlüssel ebenfalls nicht in den Fahrzeugen verbleiben dürfen. Insofern muss ohnehin Vorsorge getroffen werden, dass die Fahrzeugschlüssel für Bereitschaften jederzeit erreichbar verwahrt werden, ohne jedermann zugänglich zu sein. Hier für eine zusätzliche Aufbewahrungsmöglichkeit für den Fahrzeugschein zu sorgen, stellt nur eine geringe Mehrbelastung dar.
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