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Häufiger erhalten wir von Mitgliedsverwaltungen insbesondere bei
Kfz-Haftpflichtschäden Rechnungen übersandt, die zwar auf den Geschädigten
ausgestellt sind, jedoch von dem Mitglied in guter Absicht und im Hinblick auf
Bürgerservice bereits beglichen wurden. Handelt es sich bei dem Geschädigten um
eine Privatperson, ist dies relativ unproblematisch.
Schwierig wird es jedoch, wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist.
In einem solchen Falldarf aus
steuerrechtlichen Gründen lediglich eine Regulierung in Höhe des Nettobetrages erfolgen. Wir dürfen dann
nur eine Erstattung des Nettobetrages an das Mitglied vornehmen. Dieses müsste
dann bei dem Geschädigten den zuviel gezahlten Betrag in Höhe der Vorsteuer
zurückfordern.
In besonders eiligen Fällen, in denen Sie ausnahmsweise selbst eine
Regulierung an den Geschädigten vornehmen wollen, bitten wir Sie deshalb im
Interesse einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung, vorher die
weitere Vorgehensweise mit uns am besten kurz telefonisch abzustimmen. Sie
erleichtern sich und uns damit die Bearbeitung.
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