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Probleme bei der Regulierung an vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte

Häufiger erhalten wir von Mitgliedsverwaltungen insbesondere bei Kfz-Haftpflichtschäden Rechnungen übersandt, die zwar auf den Geschädigten ausgestellt sind, jedoch von dem Mitglied in guter Absicht und im Hinblick auf Bürgerservice bereits beglichen wurden. Handelt es sich bei dem Geschädigten um eine Privatperson, ist dies relativ unproblematisch.

Schwierig wird es jedoch, wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist. In einem solchen Falldarf aus steuerrechtlichen Gründen lediglich eine Regulierung in Höhe des Nettobetrages erfolgen. Wir dürfen dann nur eine Erstattung des Nettobetrages an das Mitglied vornehmen. Dieses müsste dann bei dem Geschädigten den zuviel gezahlten Betrag in Höhe der Vorsteuer zurückfordern.

In besonders eiligen Fällen, in denen Sie ausnahmsweise selbst eine Regulierung an den Geschädigten vornehmen wollen, bitten wir Sie deshalb im Interesse einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung, vorher die weitere Vorgehensweise mit uns am besten kurz telefonisch abzustimmen. Sie erleichtern sich und uns damit die Bearbeitung.

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