|
Jahrelang gab es keinen strengen Winter mehr, doch der letzte Winter hat es mal wieder gezeigt:
Extreme Minus-Temperaturen ließen so manche Wasserleitung platzen – teilweise mit verheerenden Folgen für Gebäude und Inventar.
Das muss nicht sein!
Die einfachste, aber wirkungsvollste Maßnahme zur Vermeidung von frostbedingten Leitungswasserschäden ist die ausreichende Beheizung aller Gebäudeteile mit wasserführenden Leitungen auch bei Abwesenheit. Was bedeutet „ausreichend“? Um Rohre in Außenwänden vor einer Frosteinwirkung zu schützen, sind höhere Raumtemperaturen erforderlich als in Gebäuden mit ausschließlich innen liegenden Rohrleitungen. Die unterste Stellung der Thermostatventile reicht bei ungünstig liegenden Rohren dann nicht mehr aus.
Weiterhin ist eine regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage auf Funktionsfähigkeit wichtig. Dabei reicht es nicht aus, nur den Heizungsraum zu kontrollieren. Es hängt von dem Gebäude und der Frostintensität ab, ob bei Ausfall der Heizung nach einem Tag mit frostbedingten Schädigungen zu rechnen ist oder nicht. Danach ist die Häufigkeit der Kontrollen auszurichten.
Bei zeitweilig nicht benutzten Gebäuden und Gebäudeteilen empfiehlt sich zusätzlich als Schutz vor Überflutung die Absperrung und Isolierung der Zuleitung des Haupt-Wasseranschlusses und Wasserzählers.
|