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GVV verbessert den Service im Bereich Kfz-Schäden für die Mitglieder

In der Abteilung Kraftfahrt-Schaden wurden die Abläufe so optimiert, dass ein besserer und schnellerer Schadenservice für die Mitglieder geboten werden kann. Durch die Einführung des sog. Aktiven Schadenmanagements ist außerdem eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten möglich.

Vereinfachte Schadenmeldung bei Kfz-Schäden:

Zukünftig wird von Ihnen nicht mehr in jedem Fall eine schriftliche Schadenmeldung benötigt.

Bei Sachschäden reicht eine telefonische Schadenmeldung aus, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Eindeutig klare Haftungslage zulasten des Mitgliedes aufgrund von einfachen Sachverhalten wie z. B.  Auffahrunfall, Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges
  • Der Anrufer des Mitgliedes wird namentlich zusammen mit dem zuständigen Fachamt in der üblichen telefonischen Schadenaufnahme von uns festgehalten.

Daher sollte in diesen Fällen der Mitarbeiter des Fachamtes am besten noch am Schadentag den Schaden telefonisch bei uns melden. Eine zeitaufwendige schriftliche Schadenmeldung ggf. mit Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des Fahrers ist in einfachen und klaren Fällen nicht mehr notwendig.

Durch die qualifizierten Mitarbeiter von Kraftfahrt-Schaden wird der Schaden aufgenommen und es werden zeitnah weitere Maßnahmen ergriffen. Zum einen wollen wir dadurch die Schadenaufwendungen minimieren und zum anderen dem Geschädigten zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten einen umfassenden Service bei der Schadenregulierung anbieten.

Konkret bedeutet dies für den Geschädigten: 

  • Wir organisieren sofort eine fachgerechte Reparatur des geschädigten Fahrzeuges in einer unserer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten.
  • Wir beauftragen einen Sachverständigen, sofern dies erforderlich ist.
  • Wir organisieren bei Bedarf einen angemessenen Ersatzwagen ohne zusätzliche Kosten für den Geschädigten.
  • Wir rechnen mit allen Beteiligten unbürokratisch und direkt ab.

Weitere Leistungen:

  • Wir verzichten auf unnötigen Schriftwechsel. Soweit wie möglich klären wir alles telefonisch mit dem Geschädigten ab. Für Sie und auch den Geschädigten bedeutet dies eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.
  • Sofern bei der Reparatur Fahrzeugteile ersetzt oder wiederhergestellt werden, erhält der Geschädigte 6 Jahre Garantie auf die ausgeführten Arbeiten und einen Eintritt in die Herstellergarantie.
  • Nach der Reparatur wird das Fahrzeug vollständig innen und außen gereinigt zurückgegeben.

Durch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten und die vorgenannten Steuerungsmaßnahmen wird unnötige Korrespondenz vermieden und die Schadenabwicklung beschleunigt sowie eine Kontaktaufnahme des Geschädigten mit Ihrem Fachamt reduziert.

Wir hoffen, dass Ihnen unser neuer Service zusagt. Die bisherigen Reaktionen der betroffenen Geschädigten waren jedenfalls äußerst positiv.

Die schnelle und unbürokratische Schadenbearbeitung führt letztlich auch zu einem Imagegewinn für Sie in der Öffentlichkeit.

Sie erreichen uns wie folgt:

Kraftfahrt-Schaden Tel. 0221 / 4893-772

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