Ausgabe März 2010

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Absperreinrichtungen sparen Geld und vermeiden Leitungswasserschäden
In kommunalen Gebäuden sind immer mehr Leitungswasserschäden zu verzeichnen. Die Schadenursachen sind sehr unterschiedlich und reichen von Alterserscheinungen über Korrosion bis hin zu Montagefehlern. Eine Ursache nimmt in letzter Zeit deutlich zu – der Wasseraustritt durch kriminelle Handlungen.

Immer wieder ist der Presse zu entnehmen: „Einbrecher hatten am Wochenende die Schule unter Wasser gesetzt. Im ersten Obergeschoss sind vermutlich bereits am Freitag zwei Handwaschbecken verstopft und dann die Wasserhähne aufgedreht worden. Es entstand ein Schaden in Höhe von 250.000,00 EUR.“

Viele Schulen, Turnhallen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude stehen an den Wochenenden und während der langen Ferienzeiten oft leer. Mutwillig aufgedrehte Wasserhähne oder Duschen führen in solchen Zeiten nicht nur zu einem großen Wasserverlust, sondern auch zu hohen Schäden an der Gebäudesubstanz und am Inventar.

Einem Wasseraustritt durch kriminelle Handlungen kann vorgebeugt werden.

In das bestehende Leitungswassersystem wird eine Absperreinrichtung in Form eines Magnetventils oder eines motorisch angetriebenen Kugelventils eingebaut. Im Einzelnen muss vor Ort geprüft werden, ob die Installation beispielsweise direkt hinter der Wasseruhr oder aber in einem Rohrstrang erfolgen kann, der nur zu den Sanitäranlagen führt.

Das Ventil wird in einfachster Form durch einen Ein- und Ausschalter neben der Zugangstür vom Objekt oder durch eine Zeitschaltuhr gesteuert. Bei vorhandener Einbruchmeldeanlage kann die Schaltung des Ventils auch über die Scharf- und Unscharfschaltung erfolgen. In der betriebsfreien Zeit wird das Ventil dann geschlossen und bis auf das mögliche Restwasser in den Leitungen kann kein Wasser mehr austreten.

Bei dieser Ausführung ist wichtig, dass das Ventil stromlos offen gehalten wird, denn bei einem möglichen Stromausfall wäre die Wasserzufuhr ansonsten abgesperrt. Ferner ist zu beachten, dass die eingesetzten Ventile die Zulassung der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) besitzen und der DIN 1988 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallation) sowie gegebenenfalls auch den europäischen Normen entsprechen.


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