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Selbst vorzusorgen wird für Arbeitnehmer immer wichtiger. Mit der Entgeltumwandlung lassen sich Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sparen.
Sie als Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Ihr Arbeitgeber kann folgende Durchführungswege anbieten:
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Direktzusage
Die Form der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber frei wählen. Bei diesen Varianten haben Sie einen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung.
Zu besonders günstigen Konditionen können Sie zwischen den Durchführungs- wegen wählen, die Ihr Arbeitgeber ausgewählt hat. Wenn Sie nicht wissen welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, dann fragen Sie in Ihrem Personalbüro nach oder rufen Sie uns an: 0221.4893893.
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