Familienangehörige von Kommunalbediensteten und Mandatsträgern können sich jetzt direkt bei GVV-Privat versichern, auch wenn sie berufstätig und nicht bei einer Kommune beschäftigt sind.
Sie müssen lediglich beim ersten Versicherungsabschluss mit einem Kommunalbediensteten oder ehrenamtlichen Mandatsträger in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Versicherbarkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht. So bleiben zum Beispiel Kinder von Kommunalbediensteten und Mandatsträgern auch dann versicherbar, wenn sie von zu Hause ausziehen und selbst berufstätig werden.