Am 1. März 2008 ist es soweit: Die "Doppelkarte" wird von der
elektronischen Versicherungsbestätigungskarte (eVB) in den Ruhestand
geschickt. Die Daten werden dann auf elektronischem Wege erfasst und
zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt
ausgetauscht. Koordiniert und technisch umgesetzt wird dies für die
Versicherungsunternehmen über die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG
und für die Zulassungsstellen durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).
Wichtig zu wissen: Die
Zulassungsbehörden nehmen ab dem 01.03.2008 keine
Versicherungsbestätigungen (Doppelkarten) mehr an, die nicht nach dem
neuen Verfahren erstellt wurden.
Das eVB-Verfahren Um
ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Versicherungsnehmer zukünftig bei der
Zulassungsbehörde anstelle der Papier-Versicherungsbestätigungskarte
eine 7-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination - die eVB
(Versicherungsbestätigung)-Nummer vorlegen. Die Zulassungsbehörde fragt
dann elektronisch in einer zentralen Datenbank die - vorher vom
Versicherer eingegebenen - Daten ab. Ist ein entsprechender Datensatz
vorhanden, kann das Fahrzeug zugelassen werden.
GVV-Privat-Kunden erfahren ihre eVB-Nummer entweder von ihrem GVV-Betreuer direkt vor Ort, oder bei der GVV-Kundenberatung per Telefon unter 0221.4893-553. Hierfür sollte der Fahrzeugschein bereitgehalten werden (wenn vorhanden). Nachdem alle erforderlichen Daten erfasst und elektronisch an den GDV weitergeleitet worden sind, bekommen Kunden umgehend von uns die eVB-Nummer mitgeteilt - entweder mündlich direkt am Telefon oder schriftlich. Die Nummer ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.
Doppelte Absicherung in der Übergangsphase Es
werden nicht alle Zulassungsbehörden ab 01.03.2008 an das neue
Verfahren angeschlossen sein. GVV-Privat wird daher in einer
Übergangsphase dem Kunden weiterhin eine Versicherungsbestätigungskarte
aushändigen auf der zusätzlich die eVB-Nummer aufgedruckt ist. Akzeptiert
die Zulassungsbehörde die elektronische Versicherungsbestätigung, dient
die Papierform nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer. Arbeitet die
Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der
Papierform zugelassen.