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Elektronische Versicherungsbestätigung für KFZ ab 1. März 2008

GVV-Privat > Service > Aktuell > Newsmeldung vom 18.02.2008
Am 1. März 2008 ist es soweit: Die "Doppelkarte" wird von der elektronischen Versicherungsbestätigungskarte (eVB) in den Ruhestand geschickt. Die Daten werden dann auf elektronischem Wege erfasst und zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht. Koordiniert und technisch umgesetzt wird dies für die Versicherungsunternehmen über die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG und für die Zulassungsstellen durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).

Wichtig zu wissen:
Die Zulassungsbehörden nehmen ab dem 01.03.2008 keine Versicherungsbestätigungen (Doppelkarten) mehr an, die nicht nach dem neuen Verfahren erstellt wurden.

Das eVB-Verfahren
Um ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Versicherungsnehmer zukünftig bei der Zulassungsbehörde anstelle der Papier-Versicherungsbestätigungskarte eine 7-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination - die eVB (Versicherungsbestätigung)-Nummer vorlegen. Die Zulassungsbehörde fragt dann elektronisch in einer zentralen Datenbank die - vorher vom Versicherer eingegebenen - Daten ab. Ist ein entsprechender Datensatz vorhanden, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

GVV-Privat-Kunden erfahren ihre eVB-Nummer entweder von ihrem GVV-Betreuer direkt vor Ort, oder bei der GVV-Kundenberatung per Telefon unter 0221.4893-553. Hierfür sollte der Fahrzeugschein bereitgehalten werden (wenn vorhanden). Nachdem alle erforderlichen Daten erfasst und elektronisch an den GDV weitergeleitet worden sind, bekommen Kunden umgehend von uns die eVB-Nummer mitgeteilt - entweder mündlich direkt am Telefon oder schriftlich. Die Nummer ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.

Doppelte Absicherung in der Übergangsphase
Es werden nicht alle Zulassungsbehörden ab 01.03.2008 an das neue Verfahren angeschlossen sein. GVV-Privat wird daher in einer Übergangsphase dem Kunden weiterhin eine Versicherungsbestätigungskarte aushändigen auf der zusätzlich die eVB-Nummer aufgedruckt ist.
Akzeptiert die Zulassungsbehörde die elektronische Versicherungsbestätigung, dient die Papierform nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen.

Weitere Informationen finden Sie auch beim GDV unter "Die elektronische Versicherungsbestätigung".
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