Suche
Kundenberatung
Telefon 0221.4893553
Mo. - Fr. 7:30 - 18:00
E-Mail
Kontakt
Newsletter
Anmelden
Beitrag berechnen

Verzicht auf "grobe Fahrlässigkeit" in der Kfz-Versicherung

GVV-Privat > Service > Aktuell > Newsmeldung vom 19.03.2008
Bei rot über die Ampel – und einen Unfall verursacht. Oder nur kurz auf die Rückbank geschaut – und auf den Vordermann aufgefahren. Das sind zwei typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls der Kaskoschaden nur anteilig bezahlt wird. Der Leistungsanspruch wird um einen bestimmten, dem Verschuldensgrad angemessenen Prozentsatz gekürzt.

Im Falle eines Rotlichtverstoßes würden Sie z.B. um die 50% Ihres Fahrzeugschadens ersetzt bekommen. Auf der anderen Hälfte des Schadens würden Sie sitzen bleiben.

Nicht so bei GVV-Privat. Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das heißt, wir bezahlen in der Kfz-Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden in vollem Umfang.

Zusatzkosten entstehen für Sie nicht - die Mehrleistung ist bei GVV-Privat Bestandteil der Kaskoversicherung. Dies gilt für alle Kfz-Versicherungen, die ab dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden.

Einzige Ausnahmen:
Ausgenommen von diesem Verzicht sind die grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. Hier gibt es auch künftig allenfalls anteiligen Ersatz. Wir meinen, dass solche Schäden nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden sollten.


Weitere Informationen für Kunden:
GVV-Privat Kundenberatung
Telefon 02 21. 48 93 553
Telefax 02 21. 48 93 777
E-Mail: info@gvv.de

Weitere Informationen für die Presse:
Uwe Leggewie
Telefon 02 21. 48 93 363
Telefax 02 21. 48 93 57363
E-Mail: leggewie@gvv.de
Seitenanfang
ZurückDruckenWeiterempfehlen