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Orkantief Xynthia: GVV-Privat hilft schnell und unbürokratisch

GVV-Privat > Service > Aktuell > Newsmeldung vom 04.03.2010
Eine Spur der Verwüstung: Orkantief Xynthia fegte durch das Land und verursachte zahlreiche Schäden durch entwurzelte Bäume und abgedeckte Dächer.

GVV-Privat steht auch hier seinen Kunden mit Rat und Tat zur Seite.
So brauchen durch Xynthia entstandene Schäden am Haus, die 1.500 Euro
nicht überschreiten, lediglich durch Fotos belegt werden. Die Reparatur kann
dann direkt und ohne vorherige Absprache erfolgen. Es reicht eine Zusendung
der Reparaturrechnung inklusive der Schadenfotos.

Schäden können GVV-Kunden telefonisch oder online unter www.gvv.de
melden.

Die wichtigsten Versicherungen für Sturmschäden
Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm betreffen die
Wohngebäudeversicherung. Sie kommt z.B. für abgedeckte
Dächer oder zerstörte Fensterscheiben auf. Ebenso werden
die Kosten erstattet, die zur Schadenminderung angefallen sind.

Beschädigtes Mobiliar in der Wohnung deckt die Hausratversicherung ab,
etwa wenn der Sturm ein Fenster eindrückt und Regen den Teppich ruiniert.
Hier übernimmt GVV-Privat die Kosten für die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
 
Typische Sturmschäden am Auto sind über eine Kfz-Teilkasko-Versicherung
gedeckt. Sie ersetzt nicht nur die Schäden, die der Sturm direkt am Wagen
verursacht, wenn etwa das Fahrzeug umgekippt sein sollte, sondern auch Schäden,
die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste, entstanden sind.

Wichtig:
Da die Vollkasko-Versicherung auch die Teilkasko miteinschließt,
kommt es in solchen Fällen durch die Schadenregulierung nicht
zu einer Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.
 
Von Sturm spricht man nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke 9.
GVV-Privat zahlt bereits bei "stürmischem Wind" der Stärke 8.

Erfahren Sie mehr über Ihre Absicherungsmöglichkeiten gegen die
Gefahren durch Sturm und andere Naturereignisse:

GVV-Wohngebäudeversicherung

GVV-Hausratversicherung

GVV-Kfzversicherung

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