Ausgabe Januar 2009

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Bußgeldkatalog 2009: Härtere Strafen für Drängler
Zum 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Hierbei werden die Bußgelder für Vergehen, die als Hauptunfallursachen gelten, besonders drastisch erhöht.

So steigt das Bußgeld für Drängeln von 40 bis 250 Euro auf 75 bis 400 Euro, abhängig von der Geschwindigkeit und dem Abstand. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, wird schon beim ersten Verstoß statt bislang mit 250 Euro ab Februar mit 500 Euro zur Kasse gebeten.

Auf eine verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und längere Fahrverbote wurde bisher verzichtet.

Die aktuellen Veränderungen im Bußgeldkatalog 2009 finden Sie hier.
Aus für EU-Führerscheintourismus
In diesem Jahr brechen schwere Zeiten für Führerscheintouristen an. Denn ab dem 19.01.2009 wurde eine EU-Richtlinie durch die "Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung" in deutsches Recht umgesetzt. Damit können zukünftig deutsche Behörden einen in einem anderen EU-Staat erworbenen Führerschein ablehnen, wenn erkennbar ist, dass ihrem Inhaber zuvor die Fahrerlaubnis im Inland entzogen worden war - zum Beispiel wegen Alkohol- oder Drogenkonsums.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mussten solche ausländischen EU-Führerscheine nahezu ausnahmslos auch in Deutschland anerkannt werden. Damit konnten die “Führerscheintouristen” die strengen deutschen Eignungsvorschriften und das eigentlich geltende Wohnsitzprinzip umgehen

Weitere Information finden Sie unter www.bundesrat.de
Krankenversicherungen 2009 - Broschüre informiert über Neuerungen
Mit Beginn des Jahres 2009 sind im Bereich der Krankenversicherungen viele Änderungen in Kraft getreten. Neben dem viel diskutierten einheitlichen Beitragssatz für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen informiert eine 16-seitige Broschüre der Verbraucherzentralen über weitere Auswirkungen für die Versicherten.

So werden alle relevanten Gesetzesänderungen wie z.B. die grundsätzliche Versicherungspflicht, das Recht zum Wechsel in einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung bis hin zum Sonderkündigungsrecht von Kassenpatienten bei Erhebung eines Zusatzbeitrages erläutert. Ebenso kann man sich über das Recht auf Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherers informieren.

Die Broschüre "Krankenversicherungen: Was ändert sich ab Januar 2009?" ist in gedruckter Form kostenlos in den örtlichen Verbraucherzentralen erhältlich. Sie steht  auch unter www.vzbv.de als PDF-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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