Ausgabe Februar 2009

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Umweltprämie - Jetzt die GVV-Neupreisentschädigung sichern
Im Rahmen des neuen Konjunkturpaketes zahlt der Staat privaten Fahrzeughaltern eine Umweltprämie (vorher: Abwrackprämie) in Höhe von 2.500 Euro, wenn sie ihr altes Auto verschrotten. Im Gegenzug muss der Besitzer einen umweltfreundlichen Neuwagen oder Jahreswagen (Abgas-Norm Euro 4 oder höher) kaufen und diesen noch in 2009 zulassen.

Voraussetzung ist, dass das Altfahrzeug neun Jahre oder älter ist und mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war.

Wertverlust bei Neuwagen – die vergessene Größe
Nach Angaben des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVfK) ist die Zahl der Neuwagen-Verkäufe seit Einführung der Umweltprämie deutlich gestiegen. Trotz aller Abwrack-Euphorie sollte man beim Kauf des Neuwagens den späteren Wiederverkaufswert berücksichtigen. Denn schon nach drei Jahren sind viele Fahrzeuge weniger als die Hälfte ihres Neupreises wert. Was den Geldbeutel im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens nach einem Unfall besonders schmerzlich trifft.

Die Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung von GVV-Privat ist in diesem Fall bares Geld wert. Denn sie zahlt bei Diebstahl oder Totalschaden den Kaufpreis für ein neues Auto – und das ganze 2 Jahre nach der Erstzulassung. Selbstverständlich ist diese Leistung ohne Aufpreis im Beitrag enthalten. Infos unter "Die Autoversicherung von GVV-Privat"

Antrag auf Umweltprämie
Beantragt wird die Umweltprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragsformulare sind auf den Internetseiten www.bafa.de und www.bmwi.de zum Download abrufbar. Sie dürfen ausschließlich auf dem Postwege mit der Original-Unterschrift des Antragsberechtigten gestellt werden.

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